Was ist die Besucherabgabe?
Die Besucherabgabe ist eine kleine Gebühr, die Ihre Unterkunft als Prozentsatz der Übernachtungskosten oder als Festbetrag auf Ihre Rechnung aufschlägt.
Nicht alle Gemeinden in Schottland haben eine Besucherabgabe eingeführt. Wenn Sie also durch das Land reisen, werden Sie möglicherweise feststellen, dass einige Unterkünfte die Zahlung einer Besucherabgabe verlangen, andere hingegen nicht.
Der Betrag, Ausnahmen und sonstigen Regelungen variieren je nach Gemeinde.
Wofür werden die Einnahmen genutzt?
Die durch Besucherabgaben eingenommenen Gelder werden von den Kommunalverwaltungen in Einrichtungen, Dienstleistungen und Infrastruktur investiert, die sowohl Besuchern als auch den lokalen Gemeinden zugutekommen.
In welchen Regionen fällt eine Besucherabgabe an?
Derzeit fällt in den folgenden fünf Gemeinden eine Besucherabgabe an:
- Edinburgh: 5 % der Übernachtungskosten, gilt nur für die ersten 5 aufeinanderfolgenden Nächte
- Glasgow: 5 % der Übernachtungskosten des gesamten Aufenthalts (ab Januar 2027)
- Aberdeen: 7 % der Übernachtungskosten des gesamten Aufenthalts (ab April 2027)
- Stirling: 3 % der Übernachtungskosten, gilt nur für die ersten 7 aufeinanderfolgenden Nächte (ab Juni 2027)
- West Dunbartonshire: 5 % der Übernachtungskosten des gesamten Aufenthalts (ab Juli 2027)
The Stirling Highland Hotel, Stirling
Was muss ich tun?
Wenn Sie eine Reise planen, sollten Sie im Vorfeld überprüfen, ob an Ihrem Reiseziel eine Besucherabgabe erhoben wird, wie hoch diese ist und ob vor Ort möglicherweise Ausnahmeregelungen oder Sonderregelungen gelten.
Falls eine Besucherabgabe anfällt, wird diese von der Unterkunft auf die Rechnung aufgeschlagen und anschließend an die Gemeinde weitergeleitet. Sie müssen keine separate Zahlung leisten.
Wann fällt die Besucherabgabe an?
Die Besucherabgabe kann wie folgt erhoben werden:
- Bei der Buchung, entweder über eine Online-Buchungsplattform oder direkt bei der Unterkunft Ihrer Wahl.
- Bei der Zahlung, z. B. 30 Tage vor Anreise.
- Vor Ort, entweder beim Check-in oder bei der Abreise.
Gibt es Ausnahmen?
Übernachtungen bestimmter Personengruppen können unter Umständen von der Besucherabgabe befreit sein. Die Kriterien und Verfahren für eine solche Befreiung können je nach Gemeinde variieren.
In einigen Regionen müssen Übernachtungsgäste die Besucherabgabe möglicherweise während ihres Aufenthalts entrichten und anschließend bei der Gemeinde eine Rückerstattung beantragen.
Wenn Sie Fragen zu Befreiungen haben, lesen Sie bitte die Leitlinien zur Besucherabgabe für das Gemeindegebiet, das Sie besuchen, oder wenden Sie sich an den Betreiber Ihrer Unterkunft.
Für welche Unterkünfte fällt die Besucherabgabe an?
Die Besucherabgabe gilt für eine Vielzahl von Unterkünften, darunter (aber nicht ausschließlich):
- Ferienhäuser und Unterkünfte mit Selbstverpflegung
- Hotels
- Bed & Breakfasts (B&Bs) und Pensionen
- Hostels und Jugendherbergen
- Ferienparks
- Campingplätze
- Boote oder Fahrzeuge, die für gewerbliche Übernachtungen genutzt werden und sich dauerhaft oder überwiegend an einem Ort befinden